Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Chesterfield, die ab dem 01.10.2021 geschlossen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Chesterfield
VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige vor- und nachvertragliche Informationen für Kunden, einschließlich der Identität und Kontaktdaten von Chesterfield, das Rücktrittsrecht bei im Fernabsatz und außerhalb von Verkaufsräumen geschlossenen Verträgen, die Konformität (gesetzliche Garantie) und die Bearbeitung von Beschwerden.
Article 1. Definitions
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Begriffe, sowohl in der Einzahl als auch in der Mehrzahl, haben die nachstehend angegebene Bedeutung.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die einen integralen Bestandteil jeder Vereinbarung bilden.
- Chesterfield: Handelsname des Unternehmens, wie in Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher beschrieben.
- Verbraucher: jede natürliche Person, die beim Abschluss des Vertrags zu Zwecken handelt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Service: eine Dienstleistung, wie beispielsweise die Durchführung von Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die Vermietung von Produkten oder jede andere Form der Erbringung einer Dienstleistung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Übernahme von Arbeiten).
- Dienstleistungsvertrag: jeder Vertrag, der kein Kaufvertrag ist und sich auf die Bereitstellung eines Dienstes durch Chesterfield an den Kunden bezieht.
- Kunde: die andere Partei einer Vereinbarung, die Verbraucher oder Geschäftskunde sein kann.
- Kaufvertrag: eine Vereinbarung über den Verkauf eines Produkts von Chesterfield an den Kunden.
- Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen Chesterfield und dem Kunden, bei der es sich um eine Kaufvereinbarung oder eine Dienstleistungsvereinbarung handelt.
- Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen Chesterfield und dem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems für den Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen aus der Ferne geschlossen wird, ohne dass Chesterfield und der Verbraucher gleichzeitig anwesend sind, und bei dem bis einschließlich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet wurden.
- Vereinbarung außerhalb des Verkaufsraums: jede Vereinbarung zwischen Chesterfield und dem Verbraucher: (i) die in gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit von Chesterfield und dem Verbraucher an einem anderen Ort als dem Verkaufsraum von Chesterfield geschlossen wurde oder für die der Verbraucher unter denselben Umständen ein Angebot abgegeben hat; (ii) die in Chesterfields Verkaufsraum oder mittels eines Fernkommunikationsmediums geschlossen wurde, unmittelbar nachdem der Verbraucher persönlich und individuell an einem Ort angesprochen wurde, der nicht der Verkaufsraum von Chesterfield ist, in gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit von Chesterfield und dem Verbraucher; oder (iii) die während einer von Chesterfield organisierten Tour geschlossen wurde, mit dem Zweck oder der Wirkung, Produkte oder Dienstleistungen an den Verbraucher zu bewerben und zu verkaufen.
- Partei: eine Partei der Vereinbarung.
- Produkt: eine bewegliche Sache
- Verkaufsraum: ist (i) jeder unbewegliche Einzelhandelsraum, in dem Chesterfield seine Aktivitäten dauerhaft ausübt, oder (ii) jeder bewegliche Einzelhandelsraum, in dem Chesterfield normalerweise seine Aktivitäten ausübt.
- Geschäftskunde: die natürliche oder juristische Person, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags zu Zwecken handelte, die in den Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit fallen.
Artikel 2. Identität und Kontaktdaten von Chesterfield
Firmenname und Rechtsform: Chesterfield BV
Eingetragener Firmensitz des Unternehmens: Hoendiep 208, 9745ED Groningen
Handelsregister-Nummer: 53748980
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL823916819B03
Artikel 3. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die:
- im Fernabsatz oder außerhalb eines Verkaufsraums mit Verbrauchern abgeschlossene Verträge;
- concluded in a Sales Room with Consumers; and
- in einem Verkaufsraum oder über andere Kanäle (z. B. über das Internet) mit Geschäftskunden abgeschlossen werden.
3.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag, sofern nicht anders angegeben oder die Art des Kunden (Verbraucher oder Geschäftskunde) und/oder die Art des abgeschlossenen Vertrags (im Fernabsatz, in oder außerhalb eines Verkaufsraums) und/oder die Art der im Rahmen des Vertrags gelieferten Ware (Produkt und/oder Dienstleistung) ihre Anwendbarkeit ausschließt.
Artikel 4. Angebot und Vertragsabschluss
4.1. Alle Angebote von Chesterfield sind unverbindlich und gültig, solange der Vorrat reicht bzw. während der im Angebot angegebenen Laufzeit.
4.2. Ein Angebot, das über ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag abgegeben wird, ist zehn (10) Tage nach dem darin angegebenen Datum gültig oder, falls keins angegeben ist, ab dem Datum der Absendung des Angebots durch Chesterfield an den Kunden, sofern im Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Nimmt der Kunde ein Angebot nach Ablauf der vorgenannten Frist an, ist Chesterfield nicht verpflichtet, die Annahme des Kunden anzunehmen. Entscheidet sich Chesterfield dennoch für die Annahme, kommt der Vertrag dennoch zustande, sofern die Annahme durch Chesterfield innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Annahme durch den Kunden erfolgt.
4.3. Für den Fall, dass ein Geschäftskunde einem Angebot von Chesterfield nicht ausdrücklich zustimmt, aber dennoch den Anschein einer Zustimmung erweckt (beispielsweise indem Chesterfield im Voraus bestimmte angebotene Leistungen erbringen lässt), gilt das gesamte Angebot als angenommen.
4.4. Mit Ausnahme von Barverkäufen in einem Verkaufsraum und Vorauszahlungen kommen Verträge nicht durch die Erteilung einer Bestellung zustande, sondern ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung der Annahme einer Bestellung durch Chesterfield. Die schriftliche Bestätigung gibt den Vertrag korrekt und vollständig wieder, sofern der Kunde dem Inhalt nicht innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt widerspricht.
4.5. Informationen, Maße, Größen, Bilder, Angaben, Preisinformationen, Werbebotschaften und dergleichen, die Chesterfield in Bezug auf Angebote oder Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen bekannt gibt, sind indikativ und werden so genau wie möglich präsentiert oder gemacht. Fehler oder Irrtümer in einem Angebot binden Chesterfield gegenüber einem Kunden nicht.
4.6. Chesterfield kann nicht für Farbabweichungen eines gelieferten Produkts im Vergleich zur digitalen Darstellung dieser Farbe, Leder- und Stoffmustern sowie Ausstellungsmodellen verantwortlich gemacht werden. Dies gilt auch für Abmessungen und Größen im Vergleich zu jeglicher Korrespondenz, Mitteilungen, (eigenen) Zeichnungen sowie Ausstellungsmodellen. Solche Abweichungen können keinen Grund für eine Beanstandung darstellen.
4.7. Chesterfield ist berechtigt, vor und nach Vertragsabschluss zu prüfen, ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann – soweit gesetzlich zulässig. Wenn ein Vertrag bereits abgeschlossen wurde, hat Chesterfield das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn eine solche Prüfung ergibt, dass Chesterfield gute Gründe für die Befürchtung hat, dass der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht (vollständig) nachkommen kann. Soweit es sich um eine Bestellung handelt, hat Chesterfield dann das Recht, die Bestellung, gegebenenfalls begründet, abzulehnen und/oder zusätzliche Bedingungen zu stellen, bevor der Vertrag abgeschlossen werden kann.
4.8. Soweit gesetzlich zulässig, finden auf den Vertrag folgende Bestimmungen keine Anwendung: Artikel 6:227b Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, 6:227c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, 7:408 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und Titel 12 von Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Abnahme von Arbeiten), mit Ausnahme der Artikel 7:750, 7:751, 7:752 Absatz 1, 7:757, 7:758, 7:759 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 5. Preise
5.1. Alle von Chesterfield mitgeteilten Preise verstehen sich in Euro, inklusive Mehrwertsteuer und exklusive Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
5.2. Wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass das betreffende Angebot von Chesterfield auf falschen oder unvollständigen Daten des Kunden beruhte, die für die Preisbestimmung relevant waren, hat Chesterfield das Recht, den Vertrag anzupassen, ohne dass eine weitere Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Chesterfield ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten im Voraus zu überprüfen.
5.3. Chesterfield ist berechtigt, die vereinbarten Preise aufgrund von kostenerhöhenden Umständen anzupassen, die nach Abschluss des Vertrags bekannt geworden sind und die Chesterfield nicht zuzuschreiben sind, unabhängig davon, ob Chesterfield die Möglichkeit solcher kostenerhöhender Umstände bei der Festlegung des ursprünglichen Preises berücksichtigen musste.
Artikel 6. Zahlungsbedingungen
6.1. Die bestellten Produkte eines Vertrags werden erst dann in Produktion genommen, wenn Chesterfield die Anzahlung erhalten hat, wie im dem Kunden übermittelten Kaufvertrag angegeben. Die Nichterfüllung der Anzahlung schließt den Abschluss eines Vertrags nicht aus.
6.2. Der Restbetrag des Gesamtbetrags des Kaufvertrags muss bei Lieferung bezahlt werden. Wenn Chesterfield für die Lieferung einen Spediteur nutzt, muss der Restbetrag des Gesamtbetrags des Kaufvertrags an Chesterfield bezahlt werden, bevor die zu liefernden Produkte transportiert werden.
Artikel 7. Lieferung von Produkten
7.1. Nach Abschluss des Kaufvertrags wird Chesterfield bei der Ausführung des Kaufvertrags die erforderliche Sorgfalt walten lassen.
7.2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte an den Eingang im Erdgeschoss der vom Kunden Chesterfield zur Lieferung angegebenen Adresse. Chesterfield liefert nicht auf Inseln, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.3. Chesterfield ist berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten für die Lieferung von Produkten außerhalb des regulären Liefergebiets von Chesterfield in Rechnung zu stellen (Inseln liegen außerhalb des regulären Liefergebiets). Diese Kosten werden dem Kunden vor Abschluss des Kaufvertrags mitgeteilt.
7.4. Der Kunde stellt sicher, dass Chesterfield die Produkte liefern kann und trägt das Risiko falscher und unvollständiger Informationen bezüglich der Lieferung. Er stellt außerdem sicher, dass der Lieferort rechtzeitig erreichbar und verfügbar ist. Der Kunde, der dennoch verlangt, dass Chesterfield bestimmte Handlungen gegen den Rat von Chesterfield vornimmt, haftet selbst für alle dadurch verursachten Schäden.
7.5. Wenn bei der Lieferung des Produkts Schäden festgestellt werden, muss der Kunde dies auf dem Lieferschein vermerken. Im Falle einer Schadensmeldung muss der Kunde ausreichend begründen, welche Schäden oder Mängel vorliegen, und Chesterfield ausreichende Beweise zusenden, damit Chesterfield die Gültigkeit der Meldung beurteilen kann. Produkte gelten als unbeschädigt geliefert, wenn dies nicht auf dem Lieferschein vermerkt ist.
7.6. Von Chesterfield vereinbarte oder mitgeteilte Lieferfristen sind Richtwerte und werden so weit wie möglich berücksichtigt. Im Falle einer Überschreitung der mitgeteilten Lieferfristen haftet Chesterfield nicht für jegliche Form von Folgeschäden.
7.7. Zur Lieferung angebotene Produkte müssen innerhalb von 2 Wochen abgenommen werden. Werden die angebotenen Produkte nach Ablauf dieser Frist nicht abgenommen, werden sie auf Kosten und Gefahr des Kunden gegen Zahlung von Lagerkosten für 1 Monat gelagert. Werden die angebotenen Produkte nach Ablauf dieser Frist nicht vom Kunden abgenommen, kann Chesterfield den Kaufvertrag als storniert betrachten und dem Kunden zusätzlich zu den Lagerkosten auch Stornierungskosten in Rechnung stellen.
7.8. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt gegenüber Geschäftskunden folgendes:
a. Die Produkte werden von Chesterfield ExWorks (Incoterms 2010) geliefert;
b. Transport of Products is at the expense and risk of the Business Customer;
c. Chesterfield ist berechtigt, dem Geschäftskunden etwaige Verpackungs- und Versandkosten gesondert in Rechnung zu stellen;
d. Von Chesterfield vereinbarte oder mitgeteilte Lieferfristen für Produkte sind als Richtwerte zu betrachten und nicht als endgültig. Bei Überschreitung der mitgeteilten Lieferfristen haftet Chesterfield nicht für Folgeschäden jeglicher Art.
Artikel 8. Erbringung von Dienstleistungen
8.1. Nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags wird Chesterfield sein Bestes tun, um die Dienstleistungen so schnell wie möglich und unter Beachtung angemessener Sorgfalt und handwerklicher Fertigkeiten auszuführen.
8.2. Von Chesterfield vereinbarte oder mitgeteilte Lieferfristen sind Richtwerte und werden so weit wie möglich berücksichtigt. Die Lieferung von Dienstleistungen oder Teilen davon erfolgt, wenn die ausgeführten Tätigkeiten nach der professionellen Einschätzung von Chesterfield den Vereinbarungen entsprechen.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun und zu unterlassen, was vernünftigerweise wünschenswert und notwendig ist, um eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausführung der Dienstleistungen zu ermöglichen. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass alle Daten, von denen Chesterfield angibt, dass sie notwendig sind oder von denen der Kunde vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig sind, Chesterfield rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Jeder Zeitraum, innerhalb dessen Chesterfield den Dienstleistungsvertrag ausführen muss, beginnt nicht früher, als nachdem Chesterfield alle angeforderten und notwendigen Daten erhalten hat.
8.4. Wenn der Kunde weiß oder vermutet, dass Chesterfield bestimmte (zusätzliche) Maßnahmen ergreifen muss, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, wird der Kunde Chesterfield unverzüglich darüber informieren.
8.5. Chesterfield ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte hinzuzuziehen. Eventuelle damit verbundene unerwartete Mehrkosten gehen nur dann zu Lasten des Kunden, wenn dies im Voraus schriftlich vereinbart wurde.
8.6. Wenn der Geschäftskunde der Ansicht ist, dass die gelieferte Ware nicht dem Servicevertrag entspricht, muss er dies innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Lieferung mitteilen. Wenn der Geschäftskunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist angibt, dass die gelieferte Ware (seiner Meinung nach) nicht dem Servicevertrag entspricht, oder wenn der Geschäftskunde die gelieferte Ware ganz oder teilweise in Gebrauch nimmt, gilt die gelieferte Ware als dem Servicevertrag entsprechend und Chesterfield ist nicht mehr verpflichtet, diese einzuhalten oder Schadenersatz zu leisten.
Artikel 9. Widerrufsrecht
Dieser Artikel gilt nur für Verbraucher, die mit Chesterfield einen Fernabsatzvertrag oder einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb des Unternehmens abgeschlossen haben. Geschäftskunden haben daher kein Widerrufsrecht.
Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen (die „Bedenkzeit“) kostenlos und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten („Rücktritt“).
Bei einem Kaufvertrag beginnt die Bedenkzeit an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat, oder:
a. wenn der Verbraucher mehrere Produkte in einer Bestellung bestellt hat: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das erste Produkt erhalten hat;
b. wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die erste Sendung oder den ersten Teil erhalten hat;
c. bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Produkten über einen bestimmten Zeitraum: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das erste Produkt erhalten hat.
d. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Widerrufsfrist am Tag nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Chesterfield BV, Franklinstraat 4a, NL 7903AC Hoogeveen, in einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Der Verbraucher kann das Muster-Widerrufsformular (unten enthalten) verwenden, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Nur rechtzeitig abgeschickte Widerrufe können ausgeübt werden.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, erhält der Verbraucher alle bis dahin geleisteten Zahlungen, ausschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und in jedem Fall spätestens 14 Tage, nachdem Chesterfield über die Entscheidung des Verbrauchers, vom Vertrag zurückzutreten, informiert wurde, von Chesterfield zurück. Chesterfield erstattet dem Verbraucher den Betrag mit derselben Zahlungsmethode zurück, die der Verbraucher für die ursprüngliche Transaktion verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in jedem Fall werden dem Verbraucher für eine solche Rückerstattung keine Kosten in Rechnung gestellt.
Chesterfield kann mit der Rückerstattung warten, bis Chesterfield die Produkte zurückerhalten hat. Die zurückgesandten Produkte werden nur erstattet, wenn sie ordnungsgemäß verpackt und in unbeschädigtem Zustand bei Chesterfield eingehen.
Der Verbraucher muss die Produkte unverzüglich, in jedem Fall jedoch spätestens 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher Chesterfield über seine Entscheidung, vom Vertrag zurückzutreten, informiert hat, an Chesterfield zurücksenden. Der Verbraucher ist rechtzeitig, wenn er die Produkte vor Ablauf der Frist von 14 Tagen zurücksendet.
Die Kosten der Rücksendung der Produkte trägt der Verbraucher.
Der Verbraucher haftet nur für den Wertverlust der Produkte, der auf eine Nutzung der Produkte zurückzuführen ist, die über das zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Produkte erforderliche Maß hinausgeht.
Wenn der Verbraucher während der Widerrufsfrist die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Dienstleistungsvertrag verlangt hat, hat der Verbraucher einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er Chesterfield über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informierten Betrag im Vergleich zur vollständigen Erfüllung des Vertrags bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen zur Lieferung von Produkten, die nach Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt werden, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Dienstleistungsverträgen nach Erfüllung des Dienstleistungsvertrages, und sofern der Dienstleistungsvertrag eine Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers beinhaltet, wenn mit der Ausführung mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde und der Verbraucher erklärt hat, auf sein Widerrufsrecht (Widerrufsrecht) zu verzichten, sobald Chesterfield den Dienstleistungsvertrag erfüllt hat.
Laden Sie hier Ihr europäisches Muster-Widerrufsformular herunterArtikel 10. Stornierung durch den Verbraucher
10.1. Verbraucher sind berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag und einen Kaufvertrag bis zum Tag der Versendung des Produkts jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Chesterfield zu kündigen. In diesem Fall ist der Verbraucher verpflichtet, Chesterfield Kündigungskosten in Höhe von siebzig (70) % des stornierten Bestellwerts (ohne Versandkosten) oder, falls höher, den tatsächlichen Schaden zu zahlen, der Chesterfield durch die Kündigung entstanden ist.
10.2. Das dem Verbraucher in diesem Artikel gewährte Widerrufsrecht gilt nicht für Sonderanfertigungen, d. h. Produkte, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt werden, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.
Artikel 11. Stornierung durch Geschäftskunden
11.1. Geschäftskunden sind berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag und einen Kaufvertrag bis zum Tag der Versendung des Produkts jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Chesterfield zu kündigen. In diesem Fall ist der Geschäftskunde verpflichtet, Chesterfield eine Stornierungsgebühr in Höhe von siebzig (70) % des stornierten Bestellwerts (ohne Versandkosten) oder, falls dieser höher ist, den tatsächlichen Schaden zu zahlen, der Chesterfield durch die Stornierung entstanden ist.
11.2. Das in diesem Artikel Geschäftskunden gewährte Widerrufsrecht gilt nicht für Sonderanfertigungen, d. h. Produkte, die nach den Spezifikationen des Geschäftskunden hergestellt werden, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Geschäftskunden hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.
Artikel 12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Chesterfield behält sich das Eigentum an allen an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Produkten vor, bis der Kaufpreis für alle betreffenden Produkte vollständig bezahlt ist. Das vorbehaltene Eigentum gilt auch für alle anderen damit zusammenhängenden Forderungen, die Chesterfield vom Kunden erhalten hat.
12.2. Chesterfield ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen, wenn Chesterfield begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass der Geschäftskunde seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht nachkommen könnte. In einem solchen Fall gewährt der Geschäftskunde Chesterfield den erforderlichen Zugang zu der Umgebung, in der sich die Produkte befinden, oder unterstützt bei der Erlangung des erforderlichen Zugangs, damit Chesterfield seine Rechte ausüben kann. Dem Geschäftskunden werden die zurückgenommenen Produkte gemäß dem von Chesterfield ermittelten Marktwert zum Zeitpunkt der Rücknahme gutgeschrieben, der in keinem Fall höher sein darf als der ursprüngliche Kaufpreis abzüglich aller Kosten, die Chesterfield im Zusammenhang mit der Rücknahme der Produkte entstanden sind. Chesterfield ist berechtigt, etwaige ausstehende Forderungen mit dem gutzuschreibenden Betrag zu verrechnen.
12.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte in irgendeiner Weise zu verpfänden oder zu belasten.
Artikel 13. Konformität
Beim Verkauf von Produkten ist Chesterfield dafür verantwortlich, dass das gelieferte Produkt so gut wie möglich dem Vertrag entspricht. In diesem Zusammenhang wird Chesterfield seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in Bezug auf (Nicht-)Konformität so gut wie möglich nachkommen. Da die meisten von Chesterfield verkauften Produkte größtenteils aus Naturmaterialien in Handarbeit hergestellt werden, ist es möglich, dass die gelieferten Produkte in Bezug auf Abmessungen, Farbe, Struktur usw. geringfügig abweichen. Diese Abweichungen werden vom Kunden im Voraus akzeptiert und stellen keinen Grund für Beanstandungen dar.
Artikel 14. Haftung
14.1. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten für Verbraucher nur, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
14.2. Die Gesamthaftung von Chesterfield gegenüber dem Kunden für jeden zurechenbaren Verstoß gegen eine Vereinbarung oder anderweitig ist auf die Entschädigung für direkte Schäden beschränkt. Unter direkten Schäden sind ausschließlich folgende zu verstehen: (a) angemessene Kosten zur Ermittlung der Ursache und des Ausmaßes des Schadens; (b) alle angemessenen Kosten, die anfallen, damit die Leistung von Chesterfield im Rahmen der Vereinbarung der Vereinbarung entspricht; und (c) angemessene Kosten, die anfallen, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Verringerung der direkten Schäden geführt haben.
14.3. Der Höchstbetrag, für den Chesterfield haftbar gemacht werden kann, ist pro Ereignis (wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein Ereignis betrachtet wird) auf den Betrag begrenzt, den der Kunde Chesterfield gemäß dem Vertrag schuldet. In keinem Fall beträgt die Gesamtentschädigung für Schäden mehr als zweitausendfünfhundert Euro pro Vertrag. Chesterfield zahlt niemals eine andere Entschädigung als die, die in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.
14.4. Alle in der Vereinbarung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Haftungsbeschränkungen erlöschen, wenn und soweit der betreffende Schaden auf vorsätzliche oder bewusste Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von Chesterfield zurückzuführen ist.
14.5. Die Haftung von Chesterfield für einen zurechenbaren Verstoß gegen eine Vereinbarung entsteht nur, wenn der Kunde Chesterfield rechtzeitig und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Verstoßes einräumt und Chesterfield seinen Verpflichtungen auch nach Ablauf dieser Frist nicht in zurechenbarer Weise nachkommt. Die Inverzugsetzung muss eine detaillierte Beschreibung des Verzugs enthalten, damit Chesterfield angemessen reagieren kann.
14.6. Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Entschädigung ist, dass der Kunde Chesterfield den Schaden so schnell wie möglich nach Kenntnisnahme schriftlich und per Einschreiben mitteilt. Jeglicher Anspruch des Kunden auf Entschädigung erlischt mit Ablauf von drei Monaten, nachdem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen.
14.7. Chesterfield haftet nicht für Schäden, die durch Ursachen entstanden sind, die er nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen, wie etwa Schäden infolge des Einflusses von Baufeuchtigkeit, Luftfeuchtigkeit, indirekten Einwirkungen von Sonne/Zentralheizungsrohren/Öfen usw.
Artikel 15. Höhere Gewalt
Chesterfield ist nicht verpflichtet, einer Verpflichtung nachzukommen, wenn es daran aufgrund höherer Gewalt gehindert wird. Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall: Internetausfälle, Stromausfälle, Netzwerkangriffe (wie etwa DDoS-Angriffe), innere Unruhen, Transportblockaden, Streiks, Versorgungsengpässe, Feuer, Überschwemmungen, Import- und Exportbeschränkungen sowie der Fall, dass Chesterfield aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, durch seine eigenen Lieferanten zu liefern, so dass die Erfüllung des Vertrags von Chesterfield nicht zumutbar ist.
Artikel 16. Beschwerden und Streitigkeiten
16.1. Wenn der Kunde mit der Art und Weise, wie Chesterfield den Vertrag ausgeführt hat, nicht zufrieden ist, wird der Kunde gebeten, dies rechtzeitig über die auf der Website angegebenen Kontaktdaten mitzuteilen. Jede Meldung oder Beschwerde wird sorgfältig und so schnell wie möglich bearbeitet. Dies gilt auch für Mängel, die nach der Lieferung aufgrund der bestimmungsgemäßen Verwendung des gelieferten Produkts entstanden sind. Eine nicht rechtzeitige Meldung kann dazu führen, dass der Kunde seine diesbezüglichen Rechte verliert.
16.2. Die Garantiebestimmungen gelten nur für die bestimmungsgemäße Verwendung des gelieferten Produkts. Der Kunde muss sich wie ein guter Käufer verhalten, was die ordnungsgemäße und ausreichende Wartung und Behandlung des Produkts einschließt.
16.3. Im Falle von Reklamationen gewährt der Kunde Chesterfield die Möglichkeit, die Reklamation durch ihn oder in seinem Namen zu prüfen und/oder zu beheben. Wenn eine Reklamation ordnungsgemäß behoben werden kann, muss das Produkt nicht ausgetauscht werden. Der Kunde muss seine Reklamation so weit wie möglich verhindern oder einschränken. Abweichungen in Farbe, Verschleißfestigkeit, Struktur usw. können das Recht auf Garantie einschränken, wenn die Abweichungen aus technischer Sicht nach üblichen Standards akzeptabel sind.
16.4. Beanstandungen stellen für den Kunden keinen Grund dar, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen.
16.5 Sofern nicht anders vereinbart, sind Ausstellungsstücke von der Gewährleistung ausgeschlossen.
16.6. Ein Verbraucher mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum, mit dem Chesterfield einen Fernabsatzvertrag oder einen Außer-Haus-Vertrag abgeschlossen hat, kann sich über die europäische OS-Plattform (verfügbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/) an ein Streitschlichtungskomitee wenden, wenn der Verbraucher mit der Art und Weise, wie Chesterfield seine Beschwerde bearbeitet hat, nicht zufrieden ist. https://ec.europa.eu/consumers/odr/, wenn der Verbraucher mit der Art und Weise, wie Chesterfield seine Beschwerde bearbeitet hat, nicht zufrieden ist.
Artikel 17. Sonstige Bestimmungen
17.1. Für Kaufverträge gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
17.2. Die Rechtswahl aus dem ersten Absatz führt gegenüber Verbrauchern nicht dazu, dass der Verbraucher den Schutz verliert, der ihm aufgrund zwingender Bestimmungen des Staates zusteht, in dem der Verbraucher gemäß Artikel 6 der Rom-1-Verordnung ((EG) 593/2008) seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat.
17.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus Verträgen mit Chesterfield ergeben, werden dem niederländischen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem Chesterfield seinen Sitz hat. Chesterfield gewährt Verbrauchern eine Frist von einem Monat, nachdem Chesterfield diese Bestimmung (Gerichtsstandwahl) schriftlich gegenüber dem Verbraucher geltend gemacht hat, um ein gesetzlich autorisiertes Gericht zur Beilegung des Streits zu wählen.
17.4. Im Verhältnis zu Geschäftskunden: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder für nichtig erklärt werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Fall vereinbaren die Parteien eine oder mehrere neue Bestimmungen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich gerecht werden.
17.5. Unter „schriftlich“ ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Kommunikation per E-Mail zu verstehen, sofern die Identität des Absenders und die Integrität der E-Mail hinreichend nachgewiesen werden.
17.6. Bestimmungen, die möglicherweise nicht in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen wurden, gelten als Bestimmungen, die dem Zweck der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Artikel so nahe wie möglich kommen.
17.7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Industrie- und Handelskammer hinterlegt.